Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Nachstehend finden Sie hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
www.sattel-service.de und Peter's Sättel-Mit-Service:
Sattel-Service Geschäftsbedingungen Internet
§ 1 Allgemeines:
- Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge
über Lieferungen und Leistungen des Sattel-Services; auch laufender und
künftiger Geschäftsbeziehungen.
- Die Anbieter, die ihre Verkaufsposten über den Sattel-Service im Internet zum Verkauf anpreisen, sind bei dem
Sattel-Service registriert.
- Für obige die Beschaffenheit und Qualität derjenigen Verkaufsposten, für die der Sattel-Service lediglich die Vermittlung
übernimmt, wird keinerlei Haftung oder Garantie übernommen.
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Die Schriftform
gilt auch für die Ausübung von Rechten aus dem Vertrag.
- Mit der Übernahme der Ware gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen.
§ 2 Premium-Service:
- Der Premium Service ist ein Verkauf im Auftrag der registrierten Anbieter
im Sattel-Service.
- Der Sattel Service erstellt vor dem Verkaufsangebot im
Internet ein Gutachten über den Verkaufsposten und garantiert dem Käufer
im Rahmen dieses Gutachtens die ordnungsgemäße Beschaffenheit der
Verkaufsposten. Für Mängel, die der Sattel Service bei Erstellung
des Gutachtens nicht erkennen konnte, wird keine Haftung übernommen.
- Der Vertragsabschluss mit den Anbietern erfolgt schriftlich per E-Mail. Die
Provision des Sattel Service wird fällig mit dem Zugang des erstellten
Gutachtens bei dem Anbieter. Sie beträgt 10 % des Verkaufspreises, mindestens
jedoch € 95,- pro Verkaufsposten. Nicht enthalten sind in diesem Betrag
notwendige Reparaturen an dem Verkaufsposten, die nach Absprache mit dem Anbieter
durch den Sattel Service oder einer anerkannten Fachwerkstatt vorgenommen werden.
Diese sind von dem Anbieter zusätzlich zu tragen.
- Im Falle des Nichtzustandekommens
des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Sattel Service versendet der Sattel
Service den Verkaufsposten an den Anbieter per Nachnahme. Verweigert der Anbieter
die Annahme des Verkaufspostens, so ist die seitens des Sattel Service erstellte
Rechnung binnen 28 Tagen fällig. Der Sattel Service hat im Falle der Annahmeverweigerung
des Verkaufspostens durch den Anbieter das Recht, den Verkaufsposten nach drei
Monaten zu veräußern.
- Der Anbieter erteilt dem Sattel Service
mit Zustandekommens des Vertrages die Erlaubnis, den Verkaufsposten an Dritte
zu versenden. Das Versendungsrisiko trägt der Anbieter.
- Der Käufer
hat ein Rückgaberecht des Verkaufspostens von 14 Tagen. Dabei ist maßgeblich
der Eingang des Verkaufspostens bei dem Sattel Service. Das Versendungsrisiko
trägt der Käufer. Der Sattel Service verlangt im Falle der Rücksendung
eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 50,-. Hierin sind Wertminderungen
der zurückgesandten Ware infolge des Gebrauches derselben durch den Käufer
nicht enthalten. Diese sind gesondert zu zahlen.
§ 3 Lieferung/Gefahrübergang:
- Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung per
E-Mail bestimmt.
- Gefahrübergang ist grundsätzlich bei Übergabe
am vereinbarten Anlieferungsort des Verkaufspostens gegeben.
- Die Lieferung
des Verkaufspostens erfolgt an den Kaufinteressenten. Die Versendung erfolgt
an den vereinbarten Ort; bei geänderten Anweisung trägt der Kaufinteressent
die zusätzlichen Kosten.
- Die Nichteinhaltung von verbindlichen Lieferterminen
und - fristen durch den Sattel Service berechtigt den Käufer zur Geltendmachung
der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Sattel Service eine angemessene,
mindestens 30 Tage umfassende Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
- Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen
sowie unverschuldeter Betriebsstörung, die länger als eine Woche gedauert
haben, wird die Liefer-/Abnahmefrist für die Dauer der Behinderung der
Lieferung angemessen verlängert. Ab einer Verlängerung von vier Wochen
ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt, wenn er seine Rücktrittsabsicht
mindestens zwei Wochen schriftlich angekündigt hat. Schadensersatzansprüche
sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Vom Sattel Service nicht zu vertreten
sind insbesondere Verzögerungen der Lieferung durch höhere Gewalt,
Krieg, Aufruhr, Arbeitskampf, rechtliche Vorschriften und hoheitliche Anweisungen.
- Im Falle des Leistungsverzuges kann der Käufer unter einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Zahlungsbedingungen:
- Vereinbarte Zahlungen sind ab Rechnungsdatum fällig.
- Der Rechnungsbetrag ist sofort Kasse netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge in einem unerheblichen Umfang als berechtigt erweist.
- Verzugszinsen werden nach den banküblichen Konditionen ab Verzug berechnet. Sie betragen jedoch mindestens 5 % über den Basiszinssatz.
- Für die zweite Mahnung ist der Sattel Service berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von EUR 20,- zu verlangen.
- Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig.
§ 5 Lieferzeit:
- Liefertermine oder Lieferfristen gelten - soweit nicht ausdrücklich
schriftlich als Fixtermine vereinbart - als unverbindlich angenäherte Termine.
Technische Fragen müssen im voraus geklärt sein, nachträgliche
Änderungen beziehungsweise Ergänzungen können Verschiebungen
der Lieferzeiten nach sich ziehen.
- Im Falle der unverhältnismäßig
langen Lieferzeit sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Haftung für Lieferverzug ist ausgeschlossen.
- Der Käufer ist
verpflichtet, die Ware nach Bereitstellung abzunehmen. Schäden, die sich
aus dem Annahmeverzug ergeben, gehen zu Lasten des Käufers.
§ 6 Gewährleistung:
- Darstellungen in Prospekten oder im Internet geben die tatsächliche
Beschaffenheit der Waren nur annäherungsweise wieder. Dies gilt insbesondere
hinsichtlich der Farbwiedergabe. Geschuldet ist eine Beschaffenheit der Ware,
die nach dem Stand der Technik dem abgebildeten Produkt möglichst nahe
kommt, wobei Fetten und natürliches Abfärben der natürlichen
Beschaffenheit des Materials entsprechen. Dies gilt vor allem für Lederwaren.
Geschuldet wird insbesondere eine Sattelpolsterung, die sich den individuellen
Gegebenheiten von Pferd und Reiter beim Gebrauch anpasst. Dies schließt
eine formstabile Polsterung ausdrücklich aus. Der Bezug auf technische
Normen dient grundsätzlich nicht der Beschreibung der vertraglich geschuldeten
Beschaffenheit, es sei denn mit ausdrücklichem Hinweis.
- Die Herstellung
aus dem Material Leder führt sachbedingt zu Abnutzungserscheinungen, die
ihrerseits keine Mängel darstellen. Die Haltbarkeit von Steigbügelriemen
sowie Sattelstrippen hängt ausschließlich von der tatsächlichen
Beanspruchung ab.
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit ein
Schaden an der Ware durch unsachgemäße Nutzung derselben oder durch
Reparaturarbeiten Dritter entsteht.
§ 7 Haftung:
Für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden mit Ausnahme von
Körperschäden begrenzt der Sattel Service die Haftung auf die bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden. Für vorsätzliches oder
fahrlässiges Verhalten von Erfüllungsgehilfen haftet der Sattel Servie
nicht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt:
- Die Ware bleibt grundsätzlich - im Falle der Vereinbarung des Eigentumsüberganges
an den Käufer - bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
das Eigentum des Anbieters. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Sattel
Service zur Rücknahme der Vorbehaltsware im Auftrag des Anbieters berechtigt;
der Käufer ist zur Herausgabe derselben verpflichtet.
- Durch eine Verarbeitung
der Vorbehaltsware findet kein Eigentumsübergang gemäß §
950 BGB statt.
- Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in
die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer
den Sattel Service unverzüglich zu unterrichten.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand:
- Erfüllungsort für die Zahlung sowie für die sonstigen Leistungen
ist stets der Sitz des Sattel Services.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.
§ 10 Auslandsgeschäfte:
- Für Auslandsgeschäft haben die folgenden Bedingungen zusätzliche
Gültigkeit:
- Sämtliche Geschäfte unterliegen dem deutschen
Zivil- und Handelsrecht. Die Regelungen des internationalen Privatrechtes und
des UN-Kaufrechtes sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Bei Auslandslieferungen kann der Sattel Service Vorauskasse verlangen. Sofern nicht anders vereinbart,
erfolgt die Zahlung in Euro.
- Zölle, Gebühren, Abgaben und etwaige
Steuern aus dem Auslandsgeschäft trägt der Käufer, ausgenommen
Steuern, die vom Sitzland des Sattel Services erhoben werden.
§ 11 Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen
eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
eine wirksame Bestimmung als vereinbart, wenn sie der gewollten Bestimmung wirtschaftlich
am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Kelsterbach im März 2004